Das Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) sagt das: Es soll Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung beseitigen und verhindern und ihre volle und wirksame Teilhabe gewährleisten. Es fordert unter anderem Barrierefreiheit in öffentlichen Bereichen.
Das Bayerisches Digitalgesetz (BayDiG) und Bayerische Digitalverordnung (BayDiV) regeln die digitale Barrierefreiheit, insbesondere für Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen.
Mit dem Programm "Bayern barrierefrei" treibt die Bayerische Staatsregierung den Abbau von Barrieren im öffentlichen Raum und im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) voran.
Unser Kommentar: Gilt das für Augsburg nicht? Liegen wir nicht in Bayern? Liegt das daran, dass wir eine schwarz-grüne Stadtregierung haben?
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