Mit Hinterrad in die Bar (Polizeibericht)

Sinnfreie Widerstände provoziert


Von einem aufmerksamen Zeugen wurde Samstagnacht, 05.09.2020, gegen 02.20 Uhr, mitgeteilt, dass in der Augsburger Maximilianstraße ein Passant mit einem vorher von einem Fahrrad abmontierten Hinterrad umherläuft und jetzt in eine Bar gehen möchte. Dies wurde ihm jedoch von Security-Kräften verweigert. 

Bei Eintreffen der hinzugerufenen Polizeistreife zeigte sich der 28-Jährige unkooperativ und kündigte auch gleich an, sich gegen polizeiliche Maßnahmen zur Wehr setzten zu wollen. Als ihm daraufhin Zwangsmaßnahmen angedroht wurden, nachdem er einem Platzverweis nicht nachkam, kam es zu Beleidigungen und entsprechenden Widerstandshandlungen gegen die Beamten. Die Nacht über durfte er dann im Polizeiarrest verbringen, eine Anzeige wegen aller im Raum stehender Delikte folgt.

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Polizeistreifen wurden ebenfalls Samstagnacht, 05.09.2020, gegen 04.30 Uhr, zu einem Alarmmelder eines Augsburgers Geschäftes in der Innenstadt gerufen (der sich nachträglich als Fehlalarm herausstellte) und nahmen deshalb im Bereich „Unter dem Bogen“ eine äußere Absperrung ein. 

Unvermittelt kam ein 28-Jähriger in Begleitung von drei weiteren Personen auf die Beamten zu und beleidigte diese grundlos lautstark mit Fäkalausdrücken. Auf Nachfrage der Beamten wurde der 28-Jährige immer aggressiver und weigerte sich seine Personalien anzugeben. Es kam zu Widerstandshandlungen, nachdem sich der Mann weigerte ins Dienstfahrzeug zu steigen. Gegen seine Festnahme sträubte er sich vehement und schlug mit seinem Kopf gegen die Windschutzscheibe des Streifenwagens – mit durchschlagendem Erfolg: die Scheibe ging zu Bruch. 

Erst mit erheblichem Kraftaufwand gelang es den Polizeikräften den Mann zu bändigen und in den Polizeiarrest einzuliefern. Bei den Widerstandshandlungen wurde ein Beamter leicht am Knie verletzt, konnte den Dienst jedoch fortsetzten, seine Diensthose wurde erheblich beschädigt. 

Der Jour-Staatsanwalt ordnete eine Blutentnahme bei dem 28-Jährigen an, der nun wegen der sinnlosen Einmischung in die Arbeit der Polizei wegen aller im Raum stehender Delikte u.a. Widerstand, Beleidigung, Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel (beschädigter Streifenwagen mit etwa 1.000 Euro Schaden) und Sachbeschädigung angezeigt wird.



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