Die V-Partei, im Augsburger Stadtrat durch Roland Wegner vertreten, macht sich Gedanken zum neueste SWA-Projekt und schreibt an Oberbürgermeisterin Eva Weber:
Stadtwerke Augsburg GmbH - „swaxi“
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
mit Interesse habe ich die Pläne der Stadtwerke Augsburg vernommen, ein Ruftaxi namens
„swaxi“ anzubieten.
Wann und mit welchem Ergebnis wurde im Stadtgebiet Augsburg zuletzt eine Überprüfung des
notwendigen Bedarfs für die individuelle Personenbeförderung im Sinne des PBefG festgestellt?
Greift für das geplante Angebot überhaupt das Personenbeförderungsgesetz? Also unterliegt
das Vorhaben den dortigen strengen Regeln wie etwa der Erlaubnispflicht für Taxi- und
Mietwagenunternehmen? Falls nein, was sind die Gründe?
Auf welcher Grundlage kann die SWA das „swaxi“ derzeit kostenlos anbieten, wo
Taxiunternehmen doch nach der Taxi-Tarifordnung (Grundpreis 3,30 Euro + 2,50 pro Km)
abrechnen müssen? Sind die eingesetzten Fahrer im Besitz einer Fahrerlaubnis zur
Personenbeförderung?
Und sind die „Haltepunkte“ im Sinne der Taxiordnung i. V. m. der StVO als Standplätze
ausgewiesen oder gibt es hierzu eine entsprechende Sondererlaubnis des Bürgeramtes?
Um die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes zu erhalten, waren im Stadtgebiet Augsburg zur
Ergänzung des ÖPNV ́s bisher maximal 209 Taxilizenzen zulässig.
Nicht nur die Bezeichnung „sw“ für Stadtwerke und „axi“ für Taxi lässt erkennen, dass hier durch
die Stadtwerke Augsburg offensichtlich eine „moderne“ Konkurrenz zum klassischen
Taxigewerbe geplant wird. Auch die entsprechende Bewerbung des Geschäftsmodells füttert
diese Sichtweise, was Augsburgs Taxiunternehmer womöglich in ihrer Existenz bedrohen
könnte.
Gibt es hierzu schon eine Stellungnahme von „Taxi Augsburg eG“?
Anlässlich des indirekten Sachzusammenhangs würde mich auch interessieren, wie viele Taxi-Fahrzeuge in Augsburg mittlerweile eingesetzt werden.
Stadtwerke Augsburg GmbH - „swaxi“
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
mit Interesse habe ich die Pläne der Stadtwerke Augsburg vernommen, ein Ruftaxi namens
„swaxi“ anzubieten.
Wann und mit welchem Ergebnis wurde im Stadtgebiet Augsburg zuletzt eine Überprüfung des
notwendigen Bedarfs für die individuelle Personenbeförderung im Sinne des PBefG festgestellt?
Greift für das geplante Angebot überhaupt das Personenbeförderungsgesetz? Also unterliegt
das Vorhaben den dortigen strengen Regeln wie etwa der Erlaubnispflicht für Taxi- und
Mietwagenunternehmen? Falls nein, was sind die Gründe?
Auf welcher Grundlage kann die SWA das „swaxi“ derzeit kostenlos anbieten, wo
Taxiunternehmen doch nach der Taxi-Tarifordnung (Grundpreis 3,30 Euro + 2,50 pro Km)
abrechnen müssen? Sind die eingesetzten Fahrer im Besitz einer Fahrerlaubnis zur
Personenbeförderung?
Und sind die „Haltepunkte“ im Sinne der Taxiordnung i. V. m. der StVO als Standplätze
ausgewiesen oder gibt es hierzu eine entsprechende Sondererlaubnis des Bürgeramtes?
Um die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes zu erhalten, waren im Stadtgebiet Augsburg zur
Ergänzung des ÖPNV ́s bisher maximal 209 Taxilizenzen zulässig.
Nicht nur die Bezeichnung „sw“ für Stadtwerke und „axi“ für Taxi lässt erkennen, dass hier durch
die Stadtwerke Augsburg offensichtlich eine „moderne“ Konkurrenz zum klassischen
Taxigewerbe geplant wird. Auch die entsprechende Bewerbung des Geschäftsmodells füttert
diese Sichtweise, was Augsburgs Taxiunternehmer womöglich in ihrer Existenz bedrohen
könnte.
Gibt es hierzu schon eine Stellungnahme von „Taxi Augsburg eG“?
Anlässlich des indirekten Sachzusammenhangs würde mich auch interessieren, wie viele Taxi-Fahrzeuge in Augsburg mittlerweile eingesetzt werden.
rum
Stadtrat Roland Wegner, von der V-eganer-Partei. (Fotos: NAR) |
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