Augsburgs Stadtverwaltung: Noch im Mittelalter?

Stadtrat Roland Wegner, der mit seinen Anträgen die Augsburger schwarz-grüne
Stadtregierung ins Schwitzen bringt.


Mitarbeiterstunden werden noch völlig altmodisch, umständlich und zeitraubend in Listen erfasst, dann auf Papier ausgedruckt, unterschrieben und zur Kontrolle den Vorgesetzten vorgelegt und anschließend in Ordnern abgeheftet! 

Stadtrat Roland Wegner, ein Verwaltungs-Experte, Mitgründer und Vorsitzender der V-Partei, stellt einen Dringlichkeitsantrag für den Verwaltungshaushalt 2021: Der Stadtrat der Stadt Augsburg möge am 17.12.2020 beschließen:

Der Mittelansatz bei der Haushaltsstelle 1.08910.5211.01 (Beschaffung Betriebsausstattung, Einführung einer elektronischen Zeiterfassung) wird im Planungsjahr 2021 von 0,00 Euro auf 800.000 Euro angepasst.

Begründung:

Die Digitalisierung ist mittlerweile zu einer zentralen Einflussgröße für die Effektivität und Effizienz des Verwaltungshandelns geworden. Dazu zählt auch eine elektronische Zeiterfassung, die schon viele Jahre Thema bei der Stadt Augsburg ist. Hinweisen möchte ich in diesem Zusammenhang auf ein entsprechendes arbeitsrechtliches Urteil vom Europäischen Gerichtshof vom 14.5.2019 (C 55/18), das auch eine formale Handlungspflicht unterstreicht.

Leider müssen jedoch noch immer tausende Beschäftigte und Beamten der Stadt Augsburg ihre „Kommen-Gehen-Ereignisse“ (Dienstbeginn, Gang zur Mittagspause, Rückkehr von der Mittagspause, Dienstgänge und weitere Pausen/Abwesenheiten) täglich manuell dokumentieren. Am Ende des Monats werden die Listen dann auf Papier!! ausgedruckt!!, unterschrieben!! und zur Kontrolle!! den Vorgesetzten vorgelegt und anschließend in Ordnern abgeheftet!!

Diese längst nicht mehr zeitgemäße Handhabung bei einem eigentlich modernen Arbeitgeber kostet der Stadt Augsburg unnötige Arbeitszeit und sinnlose Ressourcen!

Die V-Partei³ unterstützt daher den langjährigen und mehrheitlichen Wunsch der Beschäftigten der Stadt Augsburg, in allen Dienststellen endlich eine elektronische Zeiterfassung („Terminals, Chips“) einzuführen.

Die Kosten sind geschätzt. Laut Informationen durch städtische Beschäftigte soll jedoch bereits seit einigen Jahren eine Machbarkeitsstudie inkl. Kosten vorhanden sein, die dem Stadtrat für die Donnerstagsitzung zur Verfügung gestellt werden könnte.

Gegebenenfalls sind die Kosten Lizenzen, Software + Hardware auf Verwaltungs- und Vermögenshaushalt aufzuteilen.


Deckungsvorschläge:

a) Im aktuellen Haushaltsplanentwurf 2021 beträgt die bislang geschätzte Schlüsselzuweisung 7,08 Millionen Euro weniger, als sie nun im Rahmen des Bayerischen Kommunalen Finanzausgleichs konkret für die Stadt Augsburg vorgesehen wird, so dass über die Gruppierungsziffer .0411.01 und der damit höheren Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt die Deckung der Kosten für die Beschaffung der elektronischen Zeiterfassung gewährleistet ist.

b) Die im Haushaltsplan vorgesehenen Mittel für „Gutachter- bzw. Rechtsberatungskosten im Zusammenhang mit der Ausschreibung zur Einführung der elektronischen Zeiterfassung“ auf der Haushaltsstelle 1.08910.6551.01 in Höhe von 20.000 Euro (2021/2022) sind nicht nachvollziehbar und sollten daher sinnvollerweise lieber direkt für die Beschaffung verwendet werden. Die Stadt Augsburg hat fähige Mitarbeiter im Amt f. Digitalisierung, Organisation und Informationstechnik und neben juristischen Sachbearbeitern in allen Referaten auch noch eine eigene Rechtsabteilung. Auch die Stadtwerke Augsburg könnte zur Beratung hinzugezogen werden, wo es eine elektronische Zeiterfassung schon seit mindestens 20 Jahren gibt. Hier müssen also sicher keine externen Beratungsgelder ausgegeben werden!

c) Heute erhielten die bayerischen Kommunen vom Bayerischen Landesamt für Statistik Bescheide für die Finanzzuweisung zum pauschalen Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen des Jahres 2020.

Neben der Zuweisung an die Stadt Augsburg zur Deckung der Mindereinnahmen hat es noch eine Überraschung gegeben. Da die Summe der zuweisungsfähigen Beträge für alle bayerische Gemeinden kleiner ist als die Zuweisungsmasse, erfolgt die Verteilung des verbleibenden Rests von immerhin 220.583.955 Euro nach GewStAVollzErgR.

Das heißt, dieser Betrag wird unter allen Kommunen in Bayern, die im Jahr 2020 eine Gemeindeschlüsselzuweisung erhalten haben, anteilig (der Schlüsselzuweisung) aufgeteilt.

Für Augsburg müsste das meiner Berechnung nach eine zusätzliche (nicht zweckgebundene) Zuweisung von ca. 14,6 Millionen Euro sein, die das Jahresergebnis 2020 (z. B. Zuführung zur Rücklage) und damit die Haushaltsplanung 2021 positiv beeinflussen, sodass die Finanzierung der Einführung der elektronischen Zeiterfassung (z. B. Entnahme aus Rücklage) kein Problem sein dürfte.

Mit freundlichen Grüßen

Roland Wegner

Stadtrat

Slogan der V-Partei.


 

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