Behauptung "Zigtausende rechtswidrige Maßnahmen" führen zur Suspendierung vom Polizei-Dienst


Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann und Augsburgs 3. Bürgermeister Bernd Kränzle.

Beamtenrechtliche Maßnahme wegen Verletzung des Mäßigungs-Verbotes eines Augsburger Kripo-Beamten
Das Polizeipräsidium Schwaben Nord gibt bekannt:

"Das Polizeipräsidium Schwaben Nord sprach am 14.01.2021 einem mittlerweile zur Polizeiinspektion Dillingen abgeordneten ehemaligen Angehörigen der Kriminalpolizeiinspektion Augsburg ein Verbot zum Führen der Dienstgeschäfte aus. 

Der Kriminalhauptkommissar trat im Laufe der zurückliegenden Monate wiederholt als Redner bei Versammlungen auf, die sich gegen die Regelungen zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der Corona-Pandemie richteten und stellte dabei öffentlich einen Bezug zu seiner Tätigkeit als Polizeibeamter her. Mit seinen Auftritten bei verschiedenen Veranstaltungen hat der Beamte nach Auffassung des Polizeipräsidiums insbesondere auch gegen das beamtenrechtliche Gebot zur politischen Mäßigung und Zurückhaltung verstoßen, weshalb bereits Ende August des vergangenen Jahres ein Disziplinarverfahren gegen ihn eröffnet wurde.

Im Rahmen einer Versammlung am 03.01.2021 in Nürnberg behauptete der Beamte nun, dass die Polizei seit März „zigtausende von rechtswidrigen Maßnahmen treffen“ würde und verglich diesen Sachverhalt mit Maßnahmen der Volkspolizei der ehemaligen DDR im Zusammenhang mit den Ereignissen im Jahre 1989.

Diese Äußerungen führen nun mit sofortiger Wirkung zum Erlass des Verbots der Führung der Dienstgeschäfte. Mit den Aussagen in Nürnberg verletzt der suspendierte Beamte das Mäßigungsverbot sowie die beamtenrechtliche Neutralitätspflicht und schadet dem Ansehen der Bayerischen Polizei in der Öffentlichkeit."

Mit seinen ominösen Aussagen in Nürnberg hat dieser Kripo-Mann wohl seine beamtenrechtliche Neutralitätspflicht verletzt.  Und nach Ansicht seiner Vorgesetzten hat er dem Ansehen der bayerischen Polizei geschadet. 

"Seit dem vergangenen Jahr ermitteln auch andere bayerische Polizeipräsidien wegen ähnlicher Fälle gegen Beamte disziplinarrechtlich. Das Polizeipräsidium Mittelfranken hatte einen Beamten suspendiert, der bei einer Corona-Demo in Augsburg aufgetreten war", weiß die Süddeutsche Zeitung.

Allerdings erhält der suspendierte ex-Augsburger Kripo-Mann weiterhin seine  Grundbezüge, denn er ist damit noch nicht aus dem Polizeidienst entlassen. 

"Der Suspendierte darf aber derzeit nicht mehr in die Polizeidienststelle kommen", informiert der Bayerische Rundfunk. Bereits im Sommer des letzten Jahres hatte Innenminister Herrmann "harte Sanktionen" gegen Beamte angekündigt, sich öffentlich auf Corona-Leugner-Demos präsent sind und  reden. Die bayerischen Polizisten unterliegen auch privat und im Ruhestand der Treuepflicht zum Staat. Sie müssten also "bei politischer Betätigung die notwendige Mäßigung und Zurückhaltung zeigen".

Hermann äußerte dazu noch: "Hier hat die Meinungsfreiheit von Polizisten klare Grenzen. Für so etwas fehlt mir jegliches Verständnis. So ein Redner kann dem Ansehen der Polizei erheblich schaden, wenn er sich  Polizist zu erkennen gibt, um bei seinem Auftritt Seriosität vorzugaukeln. Das ist umso ärgerlicher, da die bayerische Polizei bei der Bekämpfung des Coronavirus sehr gute Arbeit leiste und vor allem politisch neutral arbeite."

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