Meldungen der Stadt Augsburg im Januar 2021

Hier mehr Information zur Teilnahme beim Bürgerbeirat

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Neuer Terminplan für Abschlussprüfungen und Übertritt in weiterführende Schulen

Der Terminplan für das zweite Schulhalbjahrwurde vom Kultusministerium wegen der Pandemie-Bedingungen geändert. An allen Schularten werden die Termine für die Abschlussprüfungen verschoben. Am Gymnasium, wo die Abiturprüfungen aufgrund der engeren Taktung des Schuljahres bereits Ende November verschoben wurden, wird zusätzlich die Zahl der Klausuren im zweiten Halbjahr deutlich reduziert. Auch in der Jahrgangsstufe 4 der Grundschule werden die Rahmenbedingungen für den Übertritt angepasst.


Neuer Terminplan:

Mittelschule
Mittlerer Schulabschluss.
Die Prüfungen beginnen statt am 22. Juni am 6. Juli 2021.
Im Fach Muttersprache bleibt es beim 23. Juni als Prüfungstermin.

Qualifizierender Abschluss der Mittelschule Die Prüfungen beginnen statt am 28. Juni am 12. Juli 2021. Im Fach Muttersprache bleibt es beim 25. Juni als Prüfungstermin.


Realschule
Die schriftlichen Prüfungen beginnen statt am 22. Juni am 6. Juli 2021.
Die zentralen mündlichen Prüfungen in den Fremdsprachen werden ebenso nach hinten verschoben.


Wirtschaftsschule
Die schriftlichen Prüfungen beginnen statt am 18. Juni am 2. Juli 2021.


FOSBOS
Die schriftlichen Prüfungen beginnen statt am 17. Mai am 10. Juni 2021.


Gymnasium
Die Abiturprüfungen statt am 30. April am 12. Mai 2021. In Q11 und Q12 wird das erste Halbjahr verlängert, um diesen Ausbildungsabschnitt gut abschließen zu können. Die Zahl der Klausuren im zweiten Halbjahr wird deutlich reduziert: Schulaufgaben finden nur in Deutsch, Mathematik und einer fortgeführten Fremdsprache (Q11) bzw. in den drei schriftlichen Abiturfächern (Q12) statt.


Grundschule
Die Zahl der Probearbeiten wird erneut reduziert – von 18 auf 14 Probearbeiten.
Der Termin für das Übertrittszeugnis wird vom 3. Mai auf den 7. Mai 2021 verlegt.
Die Aufgaben für den Probeunterricht werden an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst.


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ÖKOPROFIT geht in die nächste Runde

Unternehmen profitieren von langjährigen Erfahrungen zur Erstellung betrieblicher Umweltmanagementsysteme

ÖKOPROFIT ist ein System zur wirtschaftlichen Stärkung von Betrieben durch vorsorgenden Umweltschutz. Seit 20 Jahren stellt es Betrieben im Wirtschaftsraum Augsburg ein geeignetes Beratungsprogramm zur sinnvollen Kombination von Ökologie und Ökonomie sowie und zur Erstellung eines betrieblichen Umweltmanagementsystems zur Verfügung.

Wie das Umweltamt der Stadt Augsburg mitteilt, startet in Kürze die neue ÖKOPROFIT-Einsteigerrunde. Das Angebot richtet sich an alle Betriebe im Wirtschaftsraum A3 und wird im Verbund der Landkreise Augsburg und Aichach-Friedberg sowie der Stadt Augsburg umgesetzt. Anmeldungen sind bis Ende Februar beim Umweltamt der Stadt Augsburg (Telefon: 0821 324 7322) möglich.

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Impfungen erfolgen mobil und stationär

Die mobilen Impfteams der Stadt Augsburg sind seit 27. Dezember unterwegs, um Bewohnerinnen und Bewohner von Betreuungseinrichtungen und die dort arbeitenden Personen gegen das Coronavirus zu impfen. Bislang konnten 2230 Augsburgerinnen und Augsburger die erste Dosis erhalten. Termine für die zweite Dosis, nach der die Impfung abgeschlossen ist, sind bereits vereinbart.

Prioritär werden Personen der vom Bund festgelegten höchsten Risikostufe geimpft. Dies größtenteils durch die mobilen Impfteams, aber auch im Impfzentrum der Stadt wurden bereits Mitarbeitende der Rettungsdienste erfolgreich geimpft.

OB Eva Weber dankt allen, die sich impfen lassen

„Ich möchte allen herzlich danken, die zum Gelingen der ersten Impfungen beigetragen haben, insbesondere dem Team der Bäuerle Ambulanz und den Mitarbeitenden der Pflegeeinrichtungen“, so Oberbürgermeisterin Eva Weber. „Und ein ausdrücklicher Dank geht auch an alle, die sich impfen lassen, um damit sich selber zu schützen und die Ausbreitung des Virus im Bereich der Pflegeinrichtungen zu stoppen. Wir appellieren an alle, die vielleicht beim Gedanken an die Impfung noch zögern, ihre skeptische Haltung zu überdenken.“

Auslieferung des Impfstoffs erfolgt sukzessive

Die Möglichkeit für Impfungen ist an das Vorhandensein des Impfstoffs gekoppelt, die Belieferung erfolgt nach dem Verteilschlüssel des Freistaats, dem die Bevölkerungszahl zugrunde liegt. So erhält Augsburg die nächste Impfstofflieferung am 9. Januar, die Impfdosen sind bereits fest für Impfungen in Alten- und Pflegeheimen verplant. Sobald genügend Impfstoffdosen vorhanden sind beginnt die Impfmaßnahme für über 80-jährige Augsburgerinnen und Augsburger, die nicht in einer Betreuungseinrichtung leben, im Impfzentrum der Stadt Augsburg.

Schreiben der Oberbürgermeisterin zur Vereinbarung eines Impftermins

In einem Schreiben, das allen Augsburgerinnen und Augsburgern postalisch zugehen wird, die vor dem 31. Dezember 1940 geboren sind, werden detaillierte Informationen zu den Impfungen gegeben. So zum Beispiel, wie ein Impftermin vereinbart werden kann. Martin Schenkelberg, Referent für Soziales, Familie, Pflege, Generationen und Inklusion: „Wir bitten alle um Geduld, auch die Angehörigen der Bevölkerungsgruppen mit einer hohen Impfpriorität, die die Möglichkeit zur Impfung verständlicherweise kaum erwarten können. Bitte haben Sie Vertrauen: Es ist alles gut vorbereitet für den Start des Impfzentrums. Wir sind dabei, die Pandemie und ihre Folgen zu überwinden. Wichtig ist aber gerade jetzt, in den Vorkehrungen zum Schutz vor dem Virus nicht nachzulassen.“ Die AHA-Regeln (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) zur Bewältigung der Corona-Pandemie gelten weiterhin. (pm/grr)


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Bisher wurden in Augsburg Fußgängerinnen und Fußgänger, die in Bereichen mit Maskenpflicht keine Mund-Nase-Bedeckung trugen, verwarnt. Wer durch diese Bereiche mit dem Rad oder E-Scooter fuhr, oder joggte, durfte dies laut Stadt Augsburg auch ausdrücklich ohne Maske. „Dieses Vorgehen wurde gewählt, um den Infektionsschutz und den praktischen Vollzug bestmöglich zu vereinen“, erklärt Gesundheitsreferent Reiner Erben. 

„Allerdings ist es wichtig, dass beim Vollzug der Infektionsschutzmaßnahmen bayernweit einheitlich vorgegangen wird“, so Erben weiter. Das zuständige Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat auf Nachfrage durch die Stadt Augsburg und die Polizei Schwaben Nord klargestellt, dass auch auf dem Fahrrad, E-Scooter, Segway oder City-Roller eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden muss, genau wie beim Ausüben von Individualsport. Und zwar in allen Bereichen in Augsburg, in denen entsprechend der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und der Allgemeinverfügung der Stadt Augsburg vom 15. Dezember eine Maskenpflicht gilt. Als kreisfreie Stadt setzt die Stadt Augsburg diese Vorgabe des Freistaats zum 1. Januar um.

Im Auto gilt: Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ist nicht verpflichtend, wird aber empfohlen, wenn haushaltsfremde Personen im Auto mitfahren. Das Gesicht darf nur soweit verhüllt werden, dass die Augen erkennbar sind. Ebenfalls darf die Mund-Nase-Bedeckung das Fahren nicht beeinträchtigten. 

Die Bereiche, in denen im Stadtgebiet Augsburg Maskenpflicht gilt, bleiben unverändert bestehen. Alle Zonen und weitere Informationen auf www.augsburg.de/infektionsschutz. (je)


Stadt stellt ab 2021 neue Online-Verwaltungsleistungen zur Verfügung

Onlinezugangsgesetz (OZG) wird konsequent umgesetzt

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Gemeinden, Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen ab 2023 die Möglichkeit anzubieten, zu einer Vielzahl von Verwaltungsleistungen Anträge digital zu stellen. Der Freistaat Bayern und die Stadt Augsburg haben bereits 2020 intensiv daran gearbeitet, um zum Jahresbeginn 2021 so viele online-Dienste wie möglich bereitzustellen.

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