Wer sich im Gerichtssaal umsah, bemerkt durch die anwesenden Personen, es scheint nicht nur um Beleidigung zu gehen, sondern auch um Streitereien, in die man als frustrierter Parteifreund, Arbeitskollege oder ehemaliger Prozessgegner verwickelt ist.
Standpunkt der Vorstandschaft
Erklärung von Angelika Lippert, Vorsitzende der Freien Wähler Augsburg:
nachdem bereits in der Presse über die Gerichtsverhandlung im Fall unseres Mitglieds und Stadtrats Peter Hummel berichtet wurde, möchte ich heute den Standpunkt der Vorstandschaft mitteilen:
Wie bereits in der Pressemitteilung vom 12.02.2021 erläutert, gilt nach allgemeinem Rechtsverständnis die Unschuldsvermutung bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung. An dieser Haltung hat sich nichts geändert.
Nachdem Peter Hummel Berufung eingelegt hat, gilt somit die Unschuldsvermutung weiterhin. Auch die Fraktion „Bürgerliche Mitte“ teilt dieses Rechtsverständnis.
Zu einem Anklagepunkt war ich mit weiteren Vorstandsmitgliedern als Zeugin geladen. Dieser Punkt wurde eingestellt.
Der Vorwurf der Erpressung des Finanz- und Versicherungsmaklers und Parteikollegen Alfred M. aus Haunstetten, der beim Wahlkampf eigenmächtig FW-Logos, Fotomotive und größere Plakate verwendete, wurde fallen gelassen.
Allerdings war die Richterin Sandra Mayer zu "100% überzeugt", dass Peter Hummel die Verlags-Leiterin Andrea R. mit den Worten "rechtsradikalste und untervögeltste Frau Augsburgs" schwer beleidigt hat. Der IT-Experte der Kripo meinte: "Bei einer Internetstraftat weiß ich es nur 100%ig, wer der Täter ist, wenn ich während der Tat direkt daneben stehe." Es gibt eben zu viele Fälschungsmöglichkeiten im Internet.
Besonders die sexuelle Beleidigung rügte die Richterin. Und es wurde noch über einen Brief gesprochen, der den wissenschaftlichen Mitarbeiter Peter G. des Landtagsabgeordneten Johann Häusler von den Freien Wählern, Landkreis Augsburg, sexuellen Missbrauch vorwarf. Auch den soll Hummel verfasst haben, der sich in Augsburg sehr stark gegen die AfD engagierte und Peter G. von der Wählervereinigung WSA (Wir sind Augsburg) vorwarf, dass er mit der AfD paktierte.
Immer wieder tauchte der Name von Thomas M. auf, einem ehemaligen Parteifreund von Peter G. Thomas M. soll den Facebook-Account WSA/AfD-Wasch von Hummel übernommen haben, der sich mit den Aktivitäten von Peter G. beschäftigte und manchmal mit sehr harten Worten kommentierte. Hier erklärte ein Kripo-Beamter, man habe keine Adresse von Thomas M., um ihn vorladen zu können. Es war nicht klar, inwieweit Thomas M. in diverse Aktionen gegen Peter G., dessen braungebrannte Freundin tapfer neben ihm ausharrte, verwickelt war.
Auch der falsche Vorwurf von Andrea R., Hummel besäße eine gefährliche Waffe, wurde behandelt. Als Andrea R. sagte, sie habe von einem Polizisten gehört, dass diese Angelegenheit untersucht wird, wollte die Richterin wissen, von welchem Polizisten Andrea R. das gehört habe. "Das will ich nicht sagen", antwortete Andrea R. "Das müssen Sie aber als Zeugin sagen", beharrte die Richterin. "Ich kann mich nicht mehr erinnern, genügt das?", war die Antwort. Die Richterin beließ es dabei.
Hummels Anwalt warf der Polizei, zwei Kripo-Beamte waren auf diesen Fall angesetzt, schlechte Ermittlungen vor und sprach von der Unschuld seines Mandanten. Es hätten mehrere Menschen Zugang zu dem Account von Peter Hummel gehabt, der für die Beleidigung benutzt worden sei. Die Beleidigung wurde über Facebook getätigt. Allerdings bekam die Augsburger Kripo von der Firma Facebook, die in Irland sitzt, keinerlei Auskunft.
Bewundernswert war das Durchhaltevermögen der Anwesenden, von denen einige nach der Mittagspause allerdings nicht mehr auftauchten. Hummels Anwalt und noch schlimmer, der anklagende Staatsanwalt, der ziemlich unverständlich dahinnuschelte, verbreiteten Einschlafstimmung. Hätte keinen gewundert, wenn im Gerichtssaal jemand schnarchend vom Stuhl gefallen wäre. Am energischsten war noch die Richterin. Als Hummel sagte, sie solle ihn nicht härter verurteilen als andere Menschen, nur weil er Stadtrat sei, erklärte die Richterin, die nach ihren Worten nicht auf Facebook aktiv ist: "Ich wohne nicht in Augsburg und interessiere mich nicht für die Kommunalpolitik in Augsburg." Jedoch erwarte sie von Politikern ein integres Verhalten.
Hummel erhielt eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 105 Euro, also insgesamt 13.650 Euro, kann aber in Berufung gehen.
Im Publikum waren nur Leute, die direkt oder indirekt mit diesem Fall zu tun hatten oder Journalisten.
Ein Riesenaufwand für eine Provinzposse. Ein Saal voller erwachsener Menschen, die hier stundenlang herumsitzen und über Dinge stritten die schon vor langer Zeit passiert sind und kaum noch jemanden interessieren, außer den Medien.
David Rebele-Müller
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Erklärung von Angelika Lippert, Vorsitzende der Freien Wähler Augsburg:
nachdem bereits in der Presse über die Gerichtsverhandlung im Fall unseres Mitglieds und Stadtrats Peter Hummel berichtet wurde, möchte ich heute den Standpunkt der Vorstandschaft mitteilen:
Wie bereits in der Pressemitteilung vom 12.02.2021 erläutert, gilt nach allgemeinem Rechtsverständnis die Unschuldsvermutung bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung. An dieser Haltung hat sich nichts geändert.
Nachdem Peter Hummel Berufung eingelegt hat, gilt somit die Unschuldsvermutung weiterhin. Auch die Fraktion „Bürgerliche Mitte“ teilt dieses Rechtsverständnis.
Zu einem Anklagepunkt war ich mit weiteren Vorstandsmitgliedern als Zeugin geladen. Dieser Punkt wurde eingestellt.
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