Der Augsburger Stadtrat Roland Wegner von der V-Partei bittet die Kommunalaufsicht bei der Regierung von Schwaben, die politische Neutralität der Stadtverwaltung Augsburg zu prüfen.Die Prüfung betrifft Videos der Augsburger Oberbürgermeisterin, die als "Kooperationen" mit dem CSU Augsburg Instagram-Kanal veröffentlicht wurden.
Sehr geehrte Frau Brunner,
ich wende mich mit der Bitte an Sie, kommunalaufsichtlich zu prüfen, ob nachfolgend geschilderte Sachverhalte Verstöße gegen das politische Neutralitäts- und Trennungsgebot darstellen.
In den vergangenen Wochen wurden vermehrt Videos und Beiträge der Oberbürgermeisterin der Stadt Augsburg, Frau Eva Weber, veröffentlicht, in denen städtische Einrichtungen, städtische Gesellschaften sowie deren Mitarbeitende im Mittelpunkt der Darstellung stehen.
Der Instagram-Kanal „eva.k.weber (Eva Weber)“ ist mit dem doppeldeutigen Hinweis versehen: „Oberbürgermeisterin | das hier ist kein offizieller Stadt-Account.“
Mehrere dieser Videos, in denen Mitarbeitende der Stadt Augsburg oder städtischer Gesellschaften (z. B. der Stadtwerke Augsburg) als Thema, Kulisse oder Mitwirkende auftreten, wurden zugleich als sogenannte „Kooperationen (Collabs)“ mit dem Instagram-Kanal der CSU Augsburg („csuaugsburg“) veröffentlicht. Zuletzt betraf dies unter anderem einen Besuch bei der Berufsfeuerwehr der Stadt Augsburg, siehe Anlage.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob durch diese Art der Zusammenarbeit und insbesondere durch die Verbreitung entsprechender Inhalte über einen parteipolitischen Kanal eine Verletzung der politischen Neutralitätspflicht vorliegt.
Das Neutralitätsgebot verlangt, dass die Amtsführung politischer Amtsträger, aber auch Beamten und Beschäftigten strikt von parteipolitischen Interessen getrennt bleibt. Dies ist dann nicht mehr der Fall, wenn Ressourcen, Einrichtungen und Personal der öffentlichen Verwaltung für parteipolitische Aktivitäten genutzt wird. Die Verbreitung von Videos mit unmittelbarem Bezug zu städtischen Einrichtungen über den Kanal einer politischen Partei kann den Eindruck erwecken, dass Inhalte, die aus der Amtsführung heraus entstehen, parteipolitisch verwertet werden. Aber auch, dass das Personal der Stadt Augsburg oder der beteiligten Gesellschaften (wie z. B. der Stadtwerke Augsburg) offenbar kein Problem damit hat, in Ausübung dienstlicher Tätigkeiten auf dem Parteikanal der CSU zu erscheinen und damit politisch vereinnahmt zu werden.
| Rechtlich erklärungsbedürftig: Verstößt OBin Eva Weber gegen Neutralitätsgebot? |
In diesem Zusammenhang bitte ich auch um Ihre rechtliche Einschätzung zum Instagram-Kanal der CSU Augsburg, der sich wie folgt beschreibt:
„Hier postet das Social Media Team der CSU: Partei und (meine Anmerkung: von der Stadt Augsburg finanzierte) Fraktion.“
Vor dem Hintergrund der gebotenen Trennung zwischen Partei- und Fraktionsarbeit erscheint diese nicht zufällige Vermischung rechtlich zumindest erklärungsbedürftig.
Ich bitte Sie rechtlich zu bewerten, ob in den genannten Punkten Verstöße gegen geltende Neutralitäts- und Trennungsgebote vorliegen und ob aus Ihrer Sicht gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte angezeigt sind.
Für Ihre Prüfung und eine entsprechende Rückmeldung danke ich Ihnen im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Roland Wegner
Information zur Kommunalaufsicht:
Die Kommunalaufsicht bei der Regierung von Schwaben mit Sitz in Augsburg ist eine staatliche Kontroll- und Beratungsinstanz. Sie stellt sicher, dass die Kommunen im Regierungsbezirk ihre Aufgaben im Einklang mit den geltenden Gesetzen erfüllen. Zuständig für diese Themen ist das Sachgebiet 12 (Kommunale Angelegenheiten).
Kernaufgaben der Kommunalaufsicht
Die Aufsicht ist keine reine Kontrolle, sondern versteht sich primär als Partner der Kommunen. Die Aufgaben lassen sich in drei Bereiche unterteilen:
Beratung und Schutz: Die Behörde berät die Landkreise und kreisfreien Städte bei rechtlichen Fragen und schützt sie in ihrer kommunalen Selbstverwaltung vor Eingriffen Dritter.
Rechtsaufsicht: Hierbei wird geprüft, ob die Beschlüsse und das Handeln der Kommunen rechtmäßig sind. Dies betrifft den sogenannten „eigenen Wirkungskreis“ der Kommunen (z. B. Bauleitplanung oder Kulturförderung).
Fachaufsicht: Im „übertragenen Wirkungskreis“, also bei Aufgaben, die der Staat den Kommunen zugewiesen hat (z. B. Passwesen oder Wahlen), prüft die Regierung auch die Zweckmäßigkeit der Entscheidungen.
Zuständigkeit der Regierung von Schwaben
In der bayerischen Verwaltungsstruktur ist die Zuständigkeit klar geregelt. Die Regierung von Schwaben ist die direkte Aufsichtsbehörde für:
Die kreisfreien Städte in Schwaben (wie Augsburg, Kaufbeuren, Kempten, Lindau und Memmingen).
Die Landkreise im Regierungsbezirk.
Zweckverbände, an denen Landkreise oder kreisfreie Städte beteiligt sind.
Für die kreisangehörigen Gemeinden sind hingegen die jeweiligen Landratsämter als untere staatliche Aufsichtsbehörden zuständig.
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