Keine Zweckentfremdungen bei Wohnungen mehr zulassen!

Eintreten für bezahlbaren Wohnraum


Dringend notwendiger Wohnraum wird durch zweckfremde Nutzung der Allgemeinheit
dauerhaft entzogen. So werden beispielsweise immer mehr Wohnungen für längere oder
kürzeren Zeiträume zur Ferienvermietung über Internetplattformen angeboten. Aus
Wohnraum wird gewerbsmäßige Fremdenbeherbergung. Auch die gewerbliche Nutzung von
Wohnraum ist Ausdruck einer solchen Zweckentfremdung. Wohnungsleerstand, der einzig
und allein der Spekulation dient, darf nicht mehr geduldet werden.

Bruno Marcon, Stadtrat von Augsburg in Bürgerhand fordert: „Angesichts explodierender
Preise auf dem Immobilien- und Wohnungsmarkt müssen alle Maßnahmen ergriffen
werden, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Dazu gehört auch die Verabschiedung
einer Zweckentfremdungssatzung.“

Deshalb hat Bruno Marcon einen Antrag in den Stadtrat eingebracht, der die städtische
Verwaltung beauftragen soll, keine Zweckentfremdungen mehr zuzulassen und dafür eine
entsprechende Zweckentfremdungssatzung auszuarbeiten.
Der Mieterverein Augsburg hat in der Vergangenheit schon mehrfach eine
"notwendige wie längst überfällige Zweckentfremdungssatzung" eingefordert. Auch der
Verein Ulrichsviertel weist auf die Versäumnisse der Vergangenheit hin: "Leider haben sich
bisher Mehrheiten in der Stadtregierung diesem Thema verschlossen und keinen Handlungsbedarf
gesehen."

Der Freistaat Bayern hat mit dem "Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von
Wohnraum", verabschiedet 2007, dafür die rechtlichen Grundlagen geschaffen. Bayerische
Städte, wie München und Nürnberg, haben eine solche Satzung schon seit Jahren
beschlossen und erste Erfolge erzielt.





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