Aufpolierte Ehrenamts-Diäten in der Schwabenmetropole Augsburg!

Es regnet Geld in Augsburg. Aber nicht für alle.

 

Mehr Kohle für Augsburger Fraktionsbosse!

Wer dachte, im Stadtrat der Schwabenmetropole Augsburg wird nur über Straßensanierungen und Parkgebühren gestritten, liegt gewaltig daneben. Wenn es um die eigenen Aufwandsentschädigungen geht, zeigt sich die lokale Politik blitzschnell handlungsfähig. Das Augsburger Rathaus hat die Satzung für die Entschädigung der ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder überarbeitet und rückwirkend zum Freitag, den 1. Mai 2026, kräftig an den Stellschrauben gedreht.

Besonders die Chefetagen der Fraktionen dürfen sich freuen. Je nach Fraktionsgröße gibt es für die Vorsitzenden satte Aufschläge auf den Grundbetrag. Kleinere Fraktionen mit bis zu fünf Mitgliedern bringen dem Vorstand immerhin 75 Prozent extra ein, während die Spitzen großer Fraktionen ab 20 Köpfen einen Zuschlag von beeindruckenden 137,5 Prozent kassieren.

Auch für die Stellvertretungen lohnt sich das Mandat spürbar. Je angefangenen fünf Mitgliedern darf ein Vize benannt werden, der oder die monatlich bis zu 37,5 Prozent zusätzlich aufs Konto überwiesen bekommt. Damit die Abrechnung lückenlos klappt, wurden gleichzeitig auch Fraktions-, Vorstands- und Koalitionssitzungen offiziell als entschädigungsfähige Termine im Regularium verankert.


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BERECHNUNG DER AUFWANDSENTSCHÄDIGUNGEN (STADTRAT AUGSBURG)

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1. GRUNDENTSCHÄDIGUNG FÜR ALLE STADTRATSMITGLIEDER

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• Monatlicher Grundbetrag: 1.780,00 EUR

• Jährliche Entschädigung: 21.360,00 EUR



2. MONATLICHE GESAMTSUMMEN FÜR FRAKTIONSVORSITZENDE

(Grundbetrag + prozentualer Zuschlag)

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• Bis zu 5 Mitglieder (75 % Zuschlag = +1.335,00 EUR):

Gesamtentschädigung: 3.115,00 EUR / Monat


• Bis zu 10 Mitglieder (100 % Zuschlag = +1.780,00 EUR):

Gesamtentschädigung: 3.560,00 EUR / Monat


• Bis zu 15 Mitglieder (125 % Zuschlag = +2.225,00 EUR):

Gesamtentschädigung: 4.005,00 EUR / Monat

• Bis zu 20 Mitglieder (131,5 % Zuschlag = +2.340,70 EUR):

Gesamtentschädigung: 4.120,70 EUR / Monat

• Ab 20 Mitgliedern (137,5 % Zuschlag = +2.447,50 EUR):

Gesamtentschädigung: 4.227,50 EUR / Monat


3. MONATLICHE GESAMTSUMMEN FÜR STELLVERTRETENDE VORSITZENDE

(Grundbetrag + prozentualer Zuschlag pro Vize)

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• Fraktionen bis 5 Mitglieder (25 % Zuschlag = +445,00 EUR):

Gesamtentschädigung: 2.225,00 EUR / Monat pro Person


• Fraktionen ab 6 Mitgliedern (37,5 % Zuschlag = +667,50 EUR):

Gesamtentschädigung: 2.447,50 EUR / Monat pro Person


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Beschlossen am Donnerstag, den 1. Oktober 2026, rückwirkend gültig ab Freitag, den 1. Mai 2026

Informative Links und weitere Details zu den Beschlüssen finden sich unter augsburg.de


Unser Kommentar dazu:

Ehrenamt mit Premium-Zuschlag

Da sag noch einer, ehrenamtliches Engagement in unserem schönen Augsburg würde sich nicht mehr auszahlen. Während die Augsburger Bürgerinnen und Bürger jeden Cent zwei Mal umdrehen müssen, Augsburg zu einer verarmten Stadt durch teuren Theaterumbau wurde, beweisen unsere gewählten Bürgervertreter im Rathaus vorbildliches Timing.

Mit erstaunlicher mathematischer Präzision wurden da Prozentpunkte berechnet: 131,5 Prozent hier, 137,5 Prozent dort und bloß keine Stellvertretung vergessen, schließlich braucht jede Fünfer-Gruppe ihren eigenen Vize.

Besonders charmant ist der Kniff mit der Rückwirkung. Während normale Menschen für rückwirkende Gehaltserhöhungen hart verhandeln müssen, gönnt sich die Stadtpolitik den finanziellen Nachschlag ganz entspannt rückwirkend zum Freitag, den 1. Mai 2026.

Das ist wahrhaftige Fürsorge für die eigene Führungsetage. Wenn mit der gleichen Akribie und Geschwindigkeit künftig auch Schlaglöcher repariert oder Kitaplätze geschaffen werden, blicken wir einer glänzenden Zukunft entgegen.

Bild: AI und AL
Text und Kommentar: Arno Loeb

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